Die Geschichte der Vitametik®
Die Vitametik® hat ihren Ursprung in gewissem Sinne in der Chiropraktik. Prinzip der Chiropraktik ist es, Wirbel, die nicht mehr in ihrer ursprünglichen Position sind durch gezielte Manipulation (Strecken, Drücken, Drehen) zu korrigieren. Der 1845 in Ontario (Kanada) geborene und 1865 nach Amerika ausgewanderte Daniel David Palmer gründete 1887 in Iowa ein "Kur- und Krankenhaus". Das Jahr 1895 gilt als Beginn der Chiropraktik, weil Palmer in diesem Jahr durch seine Wirbelmanipulationen die ersten eindeutigen Heilerfolge erzielte. Aus seiner Praxis entwickelte sich die "Palmer Chiropraktikerschule". Noch heute werden am Palmer College in verschiedenen Bundesstaaten der USA Chiropraktiker ausgebildet. Sein Sohn Bartlett Josua Palmer entwickelte 1941 aus der Chiropraktik die sogenannte HIO-Technik, eine gezielte Manipulation mittels einer schnellen Justierung (Adjustment) des ersten Halswirbels. Peter Huggler (Schweiz) übernahm diese Technik und wandte sie in den 1980ern in seinen Praxen an. Huggler starb 1996.
Der Heilpraktiker Volker Hoffmann erlernte die Methode 1995 und beschäftigte sich gleichzeitig mit den neueren Erkenntnissen aus der Stressforschung. Er beschreibt, dass eventuelle Wirbelfehlstellungen, von durch Stress ausgelösten Muskelverspannungen verursacht werden. Erst durch eine gezielte Entspannung der Muskeln direkt am Kopfansatz könnten sich entsprechende Wirbelfehlstellungen selbst wieder korrigieren. Mit diesen Erkenntnissen führte er die Vitametik® in Deutschland ein. Es handelt sich hierbei nicht um eine Manipulation des ersten Halswirbels. Durch einen spezifischen muskulären Impuls wird dem Gehirn das Signal zur Entspannung, zur Selbstheilung und Regeneration des Körpers gegeben. Volker Hoffmann beschreibt diese Zusammenhänge in seinem Buch "Vitametik® - Eine Antwort auf Stress".
Aufgrund der Unbedenklichkeit der Vitametik® ist der Beruf des Vitametikers seit 2006 als freier Beruf nach § 12 Grundgesetz rechtlich anerkannt.
Leitsatz des OVG-Urteils vom 20.07.2006:
Für eine Tätigkeit als Vitametiker ist keine Erlaubnis nach §1 Absatz 1 des Heilpraktikergesetzes erforderlich.